Rechtliche und vertragliche Informationen

Allgemeine Bedingungen

Produkte und Dienstleistungen

B. Produkte und Dienstleistungen für Großunternehmen (ab 10 Mitarbeiter)

Jedes Produkt/Dienstleistung bei Proximus ist Gegenstand einer vertraglichen Leistungsbeschreibung („DSC“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden werden daher durch die anwendbare DSC pro Produkt/Dienstleistung ergänzt.

Die anwendbaren DSCs für Mobile Konnektivität, Festnetz-Internet und Festnetz-Sprache sind auf der Proximus-Website (unten) verfügbar. Die DSCs für alle anderen Produkte/Dienstleistungen werden jedem Kunden vor Unterzeichnung des Vertrags zur Verfügung gestellt. Sie können jederzeit bei Ihrem Proximus-Kundenbetreuer oder über MyProximus eingesehen werden.

Änderung der Besonderen Bedingungen für Mobiltelefone ab dem 01.04.2025

Die Besondere Geschäftsbedingungen für den Mobilfunk-Telefondienst (Artikel 1.4 & 4.1) werden aktualisiert und präzisieren, dass mit dem Mobilfunkdienst keine Luftabdeckung angeboten wird und dass die Nutzung in einer Drohne beispielsweise nicht als normale Nutzung des Dienstes angesehen wird.

Die Bedingungen werden aktualisiert, um diese Änderung widerzuspiegeln:

1.4. Proximus verpflichtet sich, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um ihren Kunden den Zugang zum Dienst zu gewährleisten. Jedoch übernimmt Proximus weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Garantie für die Fähigkeit des Dienstes, den Erwartungen oder Anforderungen des Kunden zu entsprechen, auch nicht für eine fehlerfreie oder ununterbrochene Funktion des Dienstes. Der Dienst ist nur in terrestrischen Gebieten verfügbar und das Mobilfunknetz von Proximus bietet in keinem Fall eine Luftabdeckung.

4.1. Um optimale Nutzungsbedingungen gewährleisten zu können und die ordnungsgemäße Funktion des Netzes aufrechtzuerhalten, verpflichtet sich der Kunde zu einem normalen und persönlichen Gebrauch des Dienstes. Folgende Verhaltensweisen fallen nicht unter den normalen und persönlichen Gebrauch (wobei die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt):

[…]

  • Im Falle der Nutzung des Dienstes für eine Verbindung ohne menschliches Eingreifen, für Drohnen, für Roboter, für unbemannte Fahrzeuge oder für eine Verbindung zwischen Maschinen;

Änderung der Besondere Mobilfunkbedingungen ab 01.03.2025

Ab dem 1. März 2025 werden eSIM-Karten ohne aktivierten PIN-Code geliefert. Sie können einen allgemeinen PIN-Code aktivieren and über die Einstellungen Ihres Telefons personalisieren. Proximus haftet nicht, wenn Sie den Code nicht aktivieren oder personalisieren.

Die Geschäftsbedingungen werden aktualisiert, um diese Änderung widerzuspiegeln :

3.1. Bei der Anmeldung zum Dienst erhält der Kunde eine SIM-Karte mit einem PIN-Code und einem PUK-Code (persönlicher Entsperrschlüssel). Die SIM-Karte kann auch digital sein und direkt in das mobile Gerät integriert werden ("eSIM"). Bei eSIMs ist der PIN-Code standardmäßig deaktiviert. Der Kunde kann den PIN-Code in den Einstellungen seines mobilen Geräts aktivieren. Dieser Code ist standardmäßig generisch. Der Kunde kann ihn nach Belieben ändern. Die SIM-Karte bleibt Eigentum von Proximus, das die Programmierung der SIM-Karte jederzeit ändern kann.

12.3 Proximus kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch die Aktivierung/Deaktivierung bestimmter Dienste/Optionen durch den Kunden entstehen, wie z.B. die Deaktivierung des PIN-Codes. Proximus lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, die sich aus der Entscheidung des Kunden ergeben, den PIN-Code zu deaktivieren oder keinen PIN-Code für eSIMs zu aktivieren oder zu personalisieren. Im Falle von Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder unsachgemäßer Verwendung der SIM-Karte haftet Proximus nicht. Proximus wird kein von anderen verwendetes Guthaben zurückerstatten und nicht die Folgen der Nutzung der mit der Karte verbundenen Dienste tragen.

Proximus aktualisiert ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und kleine Unternehmen ab dem 1. Januar 2025

Proximus wird Artikel 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und kleine Unternehmen ändern und insbesondere ihre außervertragliche Haftung sowie die ihrer Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder für Schäden jeglicher Art ausschließen.

Die folgende Klausel wird als neuer Artikel 13.6. eingefügt:

"13.6. Soweit gesetzlich zulässig, ist die außervertragliche Haftung von Proximus sowie die von ihren Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen. Die außervertragliche Haftung von Proximus sowie die von ihren Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen."

Der bisherige Artikel 13.6. wird durch die folgende Klausel ersetzt:

13.6. Im Falle von Personenschäden oder Todesfällen, die auf Proximus zurückzuführen sind oder in jedem anderen, durch das Gesetz nicht zugelassenen Fall, gilt keine Haftungsbeschränkung.

"13.7. Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezweckt:

  • die Haftung für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten auszuschließen;
  • die Haftung für Körperverletzung oder Tod oder jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, auszuschließen oder einzuschränken."

Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden und der Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk zum 01/12.

Proximus aktualisiert das Vertragsdokument „Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netz“ und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen: Das interne Beschwerdeverfahren für die Meldung illegaler Inhalte wird präzisiert, ebenso wie die möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Jede Beschwerde über potenziell illegale Inhalte oder Missbrauch des Dienstes muss an die zentrale Kontaktstelle von Proximus gerichtet werden. Beschwerden können per E-Mail an abuse@proximus.com oder über das auf der Proximus-Website verfügbare Beschwerdeformular eingereicht werden: proximus.com/illegal-contentOpens a new window .

Antworten auf Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail übermittelt.

Handelt es sich bei dem Produkt oder der Dienstleistung um eine „Vermittlungsdienstleistung“ im Sinne des Gesetzes über digitale Dienstleistungen vom 19. Oktober 2022 und im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens, behält sich Proximus das Recht vor, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Artikel 5.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Maßnahmen, eine förmliche Mitteilung, um jeglichen Missbrauch zu unterbinden, und die Weiterleitung des Falls an die zuständigen Behörden für weitere Maßnahmen.

Aktualisierung der Besonderen Geschäftsbedingungen für den TV-Dienst und der Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk ab dem 01/12.

Proximus passt das Vertragsdokument „Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das Proximus-Netzwerk“ und seine Besonderen Geschäftsbedingungen für den TV-Dienst (für den VOD-Dienst) an den regulatorischen Rahmen an: das interne Beschwerdeverfahren zur Meldung illegaler Inhalte wird spezifiziert, ebenso wie die möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Jede Beschwerde bezüglich potenziell illegaler Inhalte oder Missbrauch des Dienstes sollte an den zentralen Kontaktpunkt von Proximus gerichtet werden. Beschwerden können entweder per E-Mail an abuse@proximus.com oder über das auf der Proximus-Website verfügbare Beschwerdeformular unter proximus.com/illegal-contentOpens a new window eingereicht werden.

Im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens behält sich Proximus das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu beheben. Dies kann unter anderem eine formelle Aufforderung zur Beendigung des Missbrauchs, eine vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Dienstes oder die Weiterleitung der Angelegenheit an die zuständigen Stellen zur weiteren Bearbeitung umfassen.

Antworten auf Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums per E-Mail mitgeteilt.

Neues Gesetz zur Entschädigung bei Netzausfällen

Ab dem 1. November 2024 haben die Kunden im Falle einer vollständigen Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als 8 Stunden infolge eines ununterbrochenen Ausfalls des Proximus-Netzes Anspruch auf eine gesetzliche Entschädigung, sofern die Voraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind.

Wer hat Anspruch auf diese gesetzliche Entschädigung?

  • Kunden, die ein Internet- oder Festnetztelefonieprodukt für Verbraucher abonniert haben, im Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in dem sich ihre Installationsadresse befindet;
  • Kunden, die einen Mobilfunkvertrag für Verbraucher abgeschlossen haben, im Falle einer Unterbrechung des Dienstes in dem Gebiet, in dem sich ihre Rechnungsadresse befindet;
  • Benutzer von Prepaid-Karten, die für Verbraucher bestimmt sind, im Falle einer Unterbrechung in dem Gebiet, in dem sich ihr Wohnsitz befindet.

Auf welche Art von Ausfällen bezieht sich diese automatische Entschädigung?

Die Unterbrechung des Festnetz- oder Mobilfunkdienstes

  • muss länger als acht Stunden dauern;
  • muss vollständig sein, d. h. es darf kein Signal durchgelassen werden (kein teilweiser Ausfall);
  • muss auf einen ununterbrochenen Ausfall des öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes zurückzuführen sein, das sich bis und einschließlich der Eingangsbuchse des Netzes in der Wohnung erstreckt (und nicht auf ein Problem mit einem Modem, einem Endgerät, der internen Verkabelung in der Wohnung, ...) ;
  • muss ein kollektives Element aufweisen, d. h. mehrere Kunden betreffen (bei Mobilfunkdiensten und bei Festnetzdiensten, wenn die Ursache nicht auf einen Hardwarefehler des Netzes zurückzuführen ist);
  • darf nicht auf das Handeln oder Verschulden des Kunden zurückzuführen sein (z. B. Aussetzung wegen unbezahlter Rechnung, vom Kunden vorgenommene Änderungen, Verschiebung von Reparaturterminen, usw.); darf nicht auf höhere Gewalt, mangelnde Netzabdeckung, usw. zurückzuführen sein (nicht erschöpfende Liste).

Wird die gesetzliche Entschädigung automatisch gezahlt, wenn die Bedingungen für ihre Gewährung erfüllt sind?

Aufgrund der Schwierigkeit, die von einem Ausfall betroffenen Kunden mit Sicherheit zu identifizieren, und der Notwendigkeit, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung zu prüfen, wird die Entschädigung je nach Fall automatisch oder nicht automatisch gewährt:

  • Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die auf einen Materialfehler des Festnetzes zurückzuführen sind (z. B. Kabelbruch durch Proximus oder einen ihrer Subunternehmer), werden automatisch entschädigt, ohne dass der Kunde den Ausfall melden muss;
  • Unterbrechungen des Festnetzdienstes, die ihre Ursache in einer immateriellen Störung des Festnetzes haben, werden automatisch entschädigt, wenn der Kunde den Ausfall gemeldet hat (z. B. Probleme mit Software-Updates) und sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
  • Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Abonnements) werden automatisch entschädigt, wenn der Kunde den Ausfall gemeldet hat und sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind;
  • Unterbrechungen des Mobilfunkdienstes (Prepaid-Karten) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unter gleichzeitiger Angabe seiner Wohnadresse entschädigt, sofern mehrere Kunden von derselben Unterbrechung betroffen sind.

Die Kunden können Störungen melden und die gesetzlichen Entschädigungsansprüche spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die Störung aufgetreten ist, und auf den von Proximus zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Wegen einreichen.

Wie hoch ist die Entschädigung und in welcher Form wird sie gewährt?

  • 1 Euro für den Zeitraum von 16 Stunden nach den ersten acht Stunden der Unterbrechung. Für jeden weiteren Zeitraum von 24 Stunden erhöht sich die Entschädigung um 1 Euro für den Vortag und um 0,5 Euro für jeden weiteren Tag der Unterbrechung; oder
  • im Falle eines Abos 1/30 der monatlichen Abonnementsgebühr, wenn diese den im ersten Punkt genannten Entschädigungsbetrag übersteigt.

Die Entschädigung erfolgt entweder in Form einer Gutschrift oder eines Rabatts nach alleinigem Ermessen von Proximus oder durch Aufladen der Prepaid-Karte des Benutzers. Proximus kann auch eine Entschädigung in Form von Sachleistungen anbieten, die der Kunde nach eigenem Ermessen annehmen kann.

In welchen Fällen ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet?

Insbesondere ist die gesetzliche Entschädigung nicht geschuldet (nicht erschöpfende Liste):

  • wenn eine angebotene, wenn auch nur vorübergehende technische Lösung vom Kunden akzeptiert wird;
  • bei Terminverschiebung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden für den Zeitraum zwischen dem ursprünglich vereinbarten Termin und dem neuen Termin;
  • wenn die Unterbrechung des Dienstes nicht auf einen Vorfall zurückzuführen ist (z. B. fehlende Netzabdeckung);
  • im Falle höherer Gewalt.

Das derzeitige Entschädigungssystem in Artikel 5.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Kleinunternehmer wird durch dieses neue gesetzliche Entschädigungssystem ersetzt.

Änderung der Besonderen Geschäftsbedingungen für den Mobilfunkdienst (neuer Artikel 15) ab dem 01.10.2024

Wie bereits in Ihrer Zahlungsaufforderung vom August mitgeteilt, hat Proximus eine wichtige Neuerung eingeführt: Ab Oktober können Benutzer ohne vorherige Zustimmung des Verwalters Mobilfunkoptionen hinzufügen oder ihr Mobilfunk-Abonnement ändern.

Der Kontoverwalter ist der Kunde, der mehrere Abonnements abgeschlossen hat und die Nutzung durch andere Benutzer, z. B. Familienmitglieder, zulässt. Der Kontoverwalter kann die Zahlungsaufforderungen einsehen und alle seine Produkte verwalten, während der Benutzer nur sein eigenes Handy, seinen Verbrauch und seine Optionen einsehen kann, jedoch keine Zahlungsaufforderungen.

Der Kontoverwalter wird über jede Transaktion per E-Mail und/oder SMS informiert.

Der Kontoverwalter erhält eine SMS, wenn diese Funktion im Oktober aktiviert wird. Die SMS enthält einen direkten Link zu der Seite, auf der der Kunde seine Benutzerrechte in MyProximus oder in der Proximus+-App verwalten kann. Der Kontoverwalter kann diese Funktion jederzeit in der Proximus+-App oder auf der MyProximus-Website deaktivieren und die Nutzungsrechte einschränken.

Diese neue Funktion soll den Bestellvorgang vereinfachen, da keine vorherige Genehmigung durch den Kontoverwalter mehr erforderlich ist. Sie beschränkt sich auf:

  • Privatkunden (ausgenommen Geschäftskunden und deren Benutzer).
  • Benutzer ab 18 Jahren.

Den Besonderen Geschäftsbedingungen wird ein neuer Artikel 15 für den Mobilfunkdienst hinzugefügt.

Proximus-Websites und MyProximus

Automatisierte Interaktionen mit unserem Kundendienst

Wenn Sie den Proximus-Kundendienst per Anruf oder Chat kontaktieren, werden Sie zunächst auf eine künstliche Intelligenz (KI) treffen, die Ihnen ihre Hilfe anbietet. Proximus ist bestrebt, die Interaktion mit seinen Kunden durch verschiedene Mittel zu verbessern, um die Wartezeit bei der Kontaktaufnahme mit unseren Dienstleistungen so weit wie möglich zu verkürzen. In Anbetracht der Vielzahl der von Proximus angebotenen Dienstleistungen und des breiten Spektrums an Unterstützung für unsere Kunden ist eine der effizientesten Möglichkeiten zur Verbesserung unserer Interaktionen die künstliche Intelligenz.

Die Funktionsweise dieser KI ist wie folgt:

Schritt 1: Sie kontaktieren Proximus über das Kommunikationsmittel Ihrer Wahl
Schritt 2: Sie werden mit einer KI in Kontakt gebracht, die sich als KI zu erkennen gibt und Ihnen ihre Hilfe anbietet.
Schritt 3: Die KI wird versuchen, den Grund für den Anruf/die Nachricht zu ermitteln, um Ihnen auf die effizienteste Weise zu helfen.

Beachten Sie dies:

Wenn die KI den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig identifizieren kann und in der Lage ist, Ihnen ohne die Einschaltung eines Agenten zu helfen, dann bietet sie Ihnen die Informationen an, die sie glaubt, dass Sie benötigen, oder die Lösung, die Sie angefordert haben.

Wenn die KI den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig identifizieren kann und nicht in der Lage ist, Ihnen ohne die Hilfe eines Agenten zu helfen, wird sie Sie direkt mit dem richtigen Agenten in Verbindung setzen, der versuchen wird, Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

Ist die KI nicht in der Lage, den Grund Ihres Anrufs/Ihrer Nachricht richtig zu identifizieren, wird sie Sie direkt mit einem Agenten verbinden, der versuchen wird, Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.

In jedem Fall:

Sie haben immer die Möglichkeit, sich mit einem Agenten verbinden zu lassen, wenn Sie dies wünschen.

Obwohl das Ziel der KI darin besteht, die bei unserem Kundendienst eingehenden Anfragen zu sortieren und Sie mit dem richtigen Mitarbeiter in Verbindung zu bringen, können einige kleine Entscheidungen automatisch getroffen werden (z. B. die Stornierung einer Rechnung). Für solche Aktionen könnte jedoch eine zusätzliche Identifizierung von Ihnen erforderlich sein, um zu verhindern, dass Ihre Identität missbraucht wird, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die sich auf Sie auswirken könnten.

Die Interaktion mit unserer KI wird in unseren Systemen zu Dokumentationszwecken für maximal 3 Monate nach Beendigung der Konversation gespeichert, damit wir bei wiederkehrenden Problemen auf die Historie vergangener Konversationen zugreifen können, um Ihre Anfragen effizienter zu bearbeiten.

Haben Sie Fragen zu Ihren persönlichen Daten? Dann klicken Sie bitte hier!

Preisliste und Tarife

Aktuelle Tarife

Die Preise für die Produkte und Dienstleistungen von Proximus können auf den kommerziellen Seiten der Website Proximus.be und/oder über die unten stehenden Links eingesehen werden:

A. Persönlich

Nationale Anrufe (Festnetz)

Internationale Anrufe (Festnetz)

Internationale Anrufe aus Belgien (Mobiltelefon)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

B. Geschäft

Nationale Anrufe (Festnetz)

Unlimited Calls National(PDF, 84Kb)

Internationale Anrufe (Festnetz)

Unlimited Calls National/International (ohne Mehrwertsteuer)(PDF, 222Kb)

Internationale Anrufe aus Belgien (Mobiltelefon)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem Handy mit Abonnement(PDF, 383Kb)

C. Große Unternehmen

Standardtarif (Festnetz)(PDF, 210Kb)

Programm Unbegrenzte Anrufe (Festnetz)

Gesprächsguthaben (Festnetz)

Roaming-Tarife (Mobiltelefon)

Internationale Anrufe und SMS aus dem Ausland mit Ihrem GSM für Firmenkunden(PDF, 330Kb)

Tarifänderungen für bestimmte Produkte für Großunternehmen (ab 10 Mitarbeiter) am 01.03.2025

Wie auf Ihrer angekündigt, werden die Preise bestimmter Produkte mit Wirkung vom 01.03.2025 erhöht.

Details dieser Anpassungen:

Tarifänderungen für bestimmte Produkte am 01.01.2025

Wie auf Ihrer Novemberrechnung angekündigt, werden die Preise bestimmter Produkte mit Wirkung vom 01.01.2025 erhöht. Die von der Preisindexierung betroffenen gewerblichen Produkte wurden in einer separaten Mitteilung, die Ihrer November-Rechnung beigefügt ist, bekannt gegeben.

Details dieser Anpassungen:

Vertragszusammenfassungen

Datenschutzhinweis

Wir bei Proximus haben uns verpflichtet, die Privatsphäre unserer Kunden und Nutzer zu schützen. Wir sind uns bewusst, dass die personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, wertvoll und wichtig für Sie sind, und wir nehmen unsere Verantwortung für den Schutz Ihrer Daten sehr ernst.

In diesem Datenschutzhinweis informieren wir Sie ausführlich darüber, welche personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, was mit Ihren personenbezogenen Daten geschieht, wenn Sie unsere Dienste und Apps nutzen und/oder unsere verschiedenen Websites besuchen, für welche Zwecke Ihre personenbezogenen Daten verwendet werden und mit wem Ihre personenbezogenen Daten geteilt werden. Gleichzeitig erfahren Sie hierin, wie Sie die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns kontrollieren können. Wir werden Ihnen auch erklären, welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben und wie Sie diese Rechte ausüben können. Um die Lesbarkeit dieses Hinweises zu vereinfachen, haben wir beschlossen, die verschiedenen Themen in Kapiteln zu gliedern, die über dieses Auswahlmenü leicht aufzufinden sind.

Wir halten nicht nur die einschlägigen Datenschutzgesetze und -vorschriften ein, sondern verpflichten uns auch zur Einhaltung höchster ethischer und moralischer Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir glauben, dass die Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass es unsere Pflicht ist, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu respektieren.

Datenschutzhinweis

Datenschutzhinweise für spezifische Produkte und Dienstleistungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Datenschutzhinweisen haben wir für einige spezifische Dienstleistungen und Produkte, die wir unseren Kunden und Nutzern anbieten, eigene Datenschutzhinweise entwickelt.

Auf diese Weise können wir noch klarer und transparenter über die personenbezogenen Daten informieren, die wir im Zusammenhang mit einer spezifischen Dienstleistung oder einem spezifischen Produkt erheben und verarbeiten, einschließlich der Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verwendet werden, an wen die Daten weitergegeben werden und welche Rechte bestehen und wie sie in diesem Zusammenhang ausgeübt werden können.

Wenn Sie auf einen der Links in den nachstehenden Abschnitten klicken, erhalten Sie Auskunft über die Datenschutzhinweise für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung.

MyProximus (Web und App)

Klicken Sie auf den folgenden Link, um den Datenschutzhinweis von MyProximus (Web und App) aufzurufen, in dem u. a. erläutert wird, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verwenden, welche Zwecke wir damit verfolgen und welche Rechte Sie haben.

Datenschutzhinweis MyProximus (Web und App) Opens a new window

Pickx (TV box, Pickx Web und Pickx App)

Klicken Sie auf den folgenden Link, um den Datenschutzhinweis von Pickx (TV box, Pickx Web und Pickx App) aufzurufen, in dem u. a. erläutert wird, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verwenden, welche Zwecke wir damit verfolgen und welche Rechte Sie haben.

Datenschutzhinweis Pickx (TV box, Pickx Web und Pickx App) Opens a new window

Bemühungen zur Netzwerkbetrugsprävention

Klicken Sie auf den folgenden Link, um den Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Netzwerkbetrugprävention die beschreibt, wie Proximus personenbezogene Daten von Kunden oder Endnutzern verarbeitet, um Betrug wie Phishing, unerwünschte Anrufe, FluBot und Signalisierungsmissbrauch zu verhindern und zu bekämpfen.

Datenschutzhinweis Bemühungen zur Netzwerkbetrugsprävention Opens a new window

Protokolle über den Austausch personenbezogener Daten zwischen föderalen öffentlichen Behörden und Proximus

Das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener DatenOpens a new window schreibt vor, dass für jede elektronische Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Bundesbehörde an eine andere Behörde oder an einen Dritten ein Protokoll erstellt werden muss.

Ein Protokoll ist erforderlich, wenn sowohl der föderale öffentliche Dienst als auch der Empfänger der personenbezogenen Daten, in diesem Fall Proximus, die übermittelten personenbezogenen Daten jeweils als für die Verarbeitung Verantwortlicher verarbeiten.

Die beteiligten Parteien beschreiben die Übermittlung personenbezogener Daten in dem Protokoll. In diesem Sinne ist ein Protokoll ein Transparenzdokument, das allen Beteiligten unter anderem deutlich macht, welche personenbezogenen Daten übermittelt werden und welchen Zweck die Übermittlung hat.

Mehr Information über Protokolle findet sich auf der Website der DatenschutzbehördeOpens a new window .

Proximus hat die folgenden Protokolle unterzeichnet:

Kundendienst nach dem Verkauf

Haben Sie Fragen zu Ihrer Online-Bestellung oder einem Produkt? Zögern Sie nicht, unseren Kundenservice zu kontaktieren! Unser Team beantwortet Ihre Fragen telefonisch von Montag bis Samstag von 8.00 bis 22.00 Uhr unter 0800 55 800 (für Verbraucher) (gebührenfrei) oder 0800 55 500 (für kleine Unternehmen) (gebührenfrei).

Eine Beschwerde? Wenden Sie sich an Ihren lokalen Proximus-Dienst oder rufen Sie 02 202 41 11 an.

Sie können sich auch per E-Mail an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation wenden: klachten@ombudsmantelecom.be/ plaintes@mediateurtelecom.be oder per Post: Boulevard du Roi Albert II 8 boîte 3 à 1000 Bruxelles / Koning Albert II-laan 8 bus 3 te 1000 Brussel, tel. 02 223 09 09/ 02 223 06 06. Oder Sie können sich an die Online-Plattform zur Streitbeilegung wenden.

Einige PDF-Dateien sind möglicherweise für manche Personen nicht zugänglich. In diesem Fall laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.